Bezirksämter haben im Zuge des erhöhten Gesundheits- und Sicherheitsbewusstseins schärfere Hygienekontrollen eingeführt. Diese umfassen regelmäßige Lebensmittelsicherheitsprüfungen zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern.
Die Hygieneampel ist für Sie relevant, wenn Sie einen Lebensmittelbetrieb haben – unabhängig von der Größe oder Art. Das bedeutet konkret: wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, sind Sie von der neuen Regelung betroffen.
Die Hygieneampel soll den Zweck erfüllen, den Verbrauchern eine einfache und verständliche Methode zur Bewertung der Hygienebedingungen von Lebensmittelbetrieben zu bieten. Ihr Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Kunden bei der Entscheidung zu helfen, ob sie in einem bestimmten Betrieb essen oder einkaufen möchten. Die Hygieneampel zielt darauf ab, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern, indem sie Betriebe dazu anspornt, ihre Hygienestandards zu erhöhen und regelmäßige Kontrollen stattfinden lässt. Die Prävention und regelmäßige Überwachung von Schädlingsbefall gehört hier auch dazu.
Ein wesentlicher Aspekt der Hygieneampel ist die Kontrolle auf Schädlinge, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Hygiene in Lebensmittelbetrieben haben können. Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und -prävention sind daher von großer Bedeutung, um die Hygienestandards zu erfüllen und mögliche Risiken zu minimieren.
Das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, sieht vor, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer im Internet veröffentlicht. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den Bezirksämtern.
Es kommt häufig vor, dass Schädlinge sich erst richtig bemerkbar machen, wenn sie sich bereits ausgebreitet haben. Dies kann zu einer negativen Bewertung bei der Hygieneampel und den daraus resultierenden Folgen wie ein Bußgeldverfahren führen. Es ist daher ratsam, sich über Früherkennungs- und Schutzmaßnahmen informieren, um erst gar nicht in diese Situation zu geraten. Eine effektive Maßnahme, die wir Ihnen deshalb empfehlen, ist unser Monitoring-Service.
Unser Monitoring-Service unterstützt Sie in folgenden Punkten:
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Jetzt Kontakt aufnehmenDie Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse des Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometers im Internet. Das zuständige Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht stellt dem Lebensmittelunternehmen das Barometer in schriftlicher Form zur Verfügung. Das Barometer wird im Rahmen der üblichen regelmäßigen und anlassbezogenen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung erstellt.
Die Veröffentlichung der jeweiligen Barometer durch die Behörden und durch die Betriebe ist auf zwölf Monate begrenzt. Sollte eine vom Lebensmittelunternehmen beantragte Nachkontrolle nicht durchgeführt werden, kann das Barometer nach drei Monaten entfernt werden.
Bauliche Beschaffenheit des Betriebs, Reinigung, Desinfektion, Personal- und Produktionshygiene, Schädlingsbekämpfung.
Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, Rückverfolgbarkeit der Produkte, Schulung der Mitarbeiter.
Einhaltung von HACCP-Verfahren, regelmäßige Produktuntersuchung, korrekte Temperatureinhaltung.
Ja! Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Das zuständige Bezirksamt im Bereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht stellt dem Lebensmittelunternehmer das Transparenzbarometer schriftlich zur Verfügung, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Das Barometer wird im Rahmen der regulären und anlassbezogenen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung erstellt.
Ja! Nach der Veröffentlichung des Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometers kann das Lebensmittelunternehmen bei der zuständigen Behörde eine zusätzliche amtliche Kontrolle beantragen. Diese zusätzliche Kontrolle wird im gleichen Umfang wie die ursprüngliche Regelkontrolle durchgeführt und dient der Erstellung eines neuen Barometers auf Grundlage der Ergebnisse. Es besteht kein Anspruch auf weitere Kontrollen nach dieser zusätzlichen amtlichen Kontrolle. Zusätzlich muss das Unternehmen für diese Zusatz-Kontrolle eine Gebühr entrichten, die je nach tatsächlichem Aufwand zwischen 48 Euro und 956 Euro beträgt.
Wenn Ihr Betrieb eine schlechte Bewertung bei der Hygieneampel erhält, kann das ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Behörden werden Ihren Betrieb genauer überprüfen und Auflagen zur Verbesserung der Hygienebedingungen festlegen. Es könnten rechtliche Konsequenzen wie Geldbußen oder Betriebsschließungen drohen. Darüber hinaus kann eine schlechte Bewertung Ihren Ruf schädigen und das Vertrauen Ihrer Kunden beeinträchtigen.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht das Transparenzbarometer der Lebensmittelüberwachung im Internet. Die Unternehmen müssen außerdem das Transparenzbarometer gut sichtbar im Eingangsbereich aushängen, damit diese für die Kunden einsehbar sind.
Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, ihre Hygienebewertung unverzüglich nach Erhalt für Verbraucher zugänglich zu machen. Betriebe, die direkt an Endverbraucher verkaufen, müssen das Transparenzbarometer gut sichtbar in ihren Räumlichkeiten anbringen. Sobald das Barometer ungültig wird, sei es aufgrund einer neuen Bewertung oder anderer Gründe, muss es aus der Betriebsstätte und Onlinepräsenz entfernt werden.