Nagergift-Verbot 2026: Was gilt jetzt für Privatpersonen?

Bereits im Frühjahr wurde der Verkauf von Ratten- und Mäusegiften mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen an Privatpersonen eingestellt. Nun endet auch die Frist für die Verwendung bereits gekaufter Produkte.

Was gilt jetzt für Privatpersonen?

Ab dem 23. Oktober 2026 ist die Verwendung von Ratten- und Mäusegift mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen für Privatpersonen in Deutschland verboten. Der Verkauf dieser Mittel wurde bereits am 26. April 2026 eingestellt. Auch vorhandene Restbestände dürfen nach dem 22. Oktober 2026 nicht mehr verwendet werden. Professionelle Schädlingsbekämpfer mit entsprechender Sachkunde dürfen die Mittel unter strengen Auflagen weiterhin einsetzen.

Das sorgt für viele Fragen: Bedeutet das, dass Rattengift und Mäusegift grundsätzlich verboten sind? Was passiert mit alten Giftködern und welche Alternativen gibt es? Wir erklären Ihnen, was Sie jetzt wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Welches Rattengift ist ab Oktober 2026 verboten?

Das Verbot betrifft sogenannte antikoagulante Rodentizide. Dabei handelt es sich um Ratten- und Mäusegifte mit Wirkstoffen, die die Blutgerinnung hemmen. Nehmen Nagetiere diese Mittel auf, sterben sie in der Regel nach einigen Tagen an inneren Blutungen.

Bisher waren bestimmte Produkte mit diesen Wirkstoffen auch für Privatpersonen erhältlich. Damit ist nun Schluss.

Die wichtigsten Fristen im Überblick:

  • Seit dem 26. April 2026: Ratten- und Mäusegifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen dürfen nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden.
  • Bis zum 22. Oktober 2026: Bereits gekaufte Restbestände dürfen noch entsprechend den bisherigen Zulassungsbedingungen verwendet werden.
  • Ab dem 23. Oktober 2026: Auch die Verwendung vorhandener Restbestände ist für Privatpersonen nicht mehr erlaubt.

Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Giftköder im Haus, im Keller oder im Garten eingesetzt werden sollen.

Wichtig: Nicht jedes Ratten- oder Mäusegift ist mit dieser Frist jetzt verboten. Es gibt auch Nagetierbekämpfungsmittel mit anderen Wirkstoffen. Ob ein bestimmtes Produkt von Privatpersonen verwendet werden darf, hängt von seiner Zulassung und den jeweiligen Anwendungsbestimmungen ab.

Warum wird Rattengift für Privatpersonen verboten?

Ratten- und Mäusegifte können nicht nur die Tiere schädigen, die damit bekämpft werden sollen. Sie bergen auch erhebliche Risiken für andere Tiere, Menschen und die Umwelt. Bei Privatpersonen gab es keine Schulungen oder Kontrolle über die Anwendung, weshalb die Risiken für Missbrauch oder falsche Anwendungsweisen deutlich höher waren.

Dafür, dass der Einsatz von Rodentiziden mit antiakuagulanten Wirkstoffen für Privatpersonen nicht verlängert wurde, gibt es mehrere Gründe:

  • Gefahr für Wildtiere und Haustiere: Vergiftete Ratten und Mäuse können noch mehrere Tage unterwegs sein, bevor sie sterben. Werden sie beispielsweise von Greifvögeln, Füchsen oder Katzen gefressen, können auch diese Tiere die Giftstoffe aufnehmen. Man spricht dabei von einer Sekundärvergiftung.
  • Risiken für Kinder und Haustiere: Werden Giftköder unsachgemäß ausgelegt oder nicht ausreichend gesichert, können Kinder und Haustiere versehentlich damit in Kontakt kommen oder sie aufnehmen.
  • Fehlanwendungen und Resistenzen: Werden bestimmte Wirkstoffe dauerhaft oder unsachgemäß eingesetzt, kann dies die Entwicklung von Resistenzen bei Ratten und Mäusen begünstigen.

Die strengeren Regeln sollen diese Risiken verringern und sicherstellen, dass gefährliche Wirkstoffe nur noch von entsprechend geschulten Personen eingesetzt werden.

Dürfen Schädlingsbekämpfer weiterhin Rattengift verwenden?

Ja, professionelle Schädlingsbekämpfer mit entsprechender Sachkunde dürfen antikoagulante Rodentizide weiterhin einsetzen. Allerdings gelten dafür strengere Vorschriften.

Die Fachkräfte müssen prüfen, ob ein Befall vorliegt und welche Bekämpfungsmethode geeignet ist. Dabei müssen sie die gesetzlichen Vorgaben und die jeweiligen Anwendungsbestimmungen beachten. Ein vorsorgliches Auslegen von Giftködern ohne nachgewiesenen Befall ist bei den betroffenen Mitteln seit diesem Jahr nicht mehr zulässig.

Wie muss altes Rattengift entsorgt werden?

Haben Sie noch Ratten- oder Mäusegift mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen zu Hause? Dann dürfen Sie es ab dem 23. Oktober 2026 nicht mehr selbst verwenden, sondern müssen es fachgerecht entsorgen.

Alte Giftköder gehören nicht in den normalen Hausmüll. Auch über die Toilette, den Abfluss oder den Kompost dürfen die Mittel keinesfalls entsorgt werden.

Bringen Sie die Restbestände stattdessen zu einer kommunalen Schadstoffsammelstelle oder einem Schadstoffmobil. Bewahren Sie die Mittel bis dahin möglichst in ihrer Originalverpackung und außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren auf.

Wo genau Sie die Mittel abgeben können und ob Gebühren anfallen, erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

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Welche Alternativen gibt es zum verbotenen Nagergift?

Auch ohne blutgerinnungshemmende Giftköder können Sie gegen Ratten und Mäuse vorgehen. Bei einem kleineren Befall können beispielsweise geeignete mechanische Schlagfallen helfen. Wichtig ist, dass diese tierschutzgerecht eingesetzt und regelmäßig kontrolliert werden. Ebenso gibt es Nagergifte mit anderen Wirkstoffen, die weiterhin an Privatpersonen verkauft werden.

Ausführliche Informationen zur Vorbeugung, Erkennung und Bekämpfung finden Sie in unseren Ratgebern:

  • Ratten bekämpfen: In dieser Übersicht finden Sie alle unsere Ratgeber zum Thema Ratten.
  • Mäuse bekämpfen: Alle unserer Ratgeber über Mäuse finden Sie in dieser Übersicht.

Professionelle Hilfe statt Eigenregie

Bei einem stärkeren oder wiederkehrenden Befall reichen eigene Maßnahmen in der Regel – vor allem mit den Mitteln, die für Privatpersonen zugänglich sind – nicht aus. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer kann die Ursache ermitteln, geeignete Maßnahmen auswählen und bei Bedarf auch weiterhin zugelassene Giftköder unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einsetzen.

Häufige Fragen zum Rattengift-Verbot 2026

Sophie Scharrer

Schädlingsexpertin bei SchädlingsHero

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