Sind Ratten im Garten meldepflichtig?
Im Alltag werden Sie nur selten eine Ratte an Ihnen vorbeiflitzen sehen und eine einzelne Ratte in Ihrem Garten ist noch nicht meldepflichtig. Sollten es aber mehrere sein und Sie deutliche Spuren am Haus und im Garten vorfinden, sind Sie dazu verpflichtet, dies beim Ordnungsamt zu melden.
Sind Ratten im Haus meldepflichtig?
Haben Sie Ratten im Haus entdeckt, sollten Sie das umgehend beim zuständigen Ordnungsamt melden. Anders als bei Ratten im Garten, ist bei Ratten im Haus eine erhöhte Vorsicht geboten und selbst einzelne Ratten sollten gemeldet werden.
Ratten machen sich in der Regel mit folgenden Hinweisen bemerkbar:
Rattenkot
Rattenkot zählt neben dem Fund von lebendigen und toten Tieren zu den eindeutigsten Indizien für einen meldepflichtigen Rattenbefall. Ein Hinweis dafür, dass sich die Ratten wahrscheinlich noch in der Nähe befinden, ist weicher und glänzender Kot. Grundsätzlich gilt: Je mehr Kot vorhanden ist, desto größer ist der Befall.
Schmierspuren
Sollten sich Ratten in Ihrem Haus eingenistet haben, können Sie das anhand von Schmierspuren erkennen. Sie entstehen dadurch, dass die Ratten beim wiederholten Überqueren ihrer Laufwege Körperfett hinterlassen. Diese Schmierspuren vermischen sich mit Staub und Dreck und kommen in der Regel vermehrt in den oberen Stockwerken eines Hauses vor.
Nester und Bauten
Hausratten und ihre Nester sind nur schwer aufzuspüren und befinden sich meist in den oberen Etagen, beispielsweise dem Dachboden. Sie sind relativ klein und kommen in Deutschland nur noch selten vor. Häufiger anzutreffen sind hingegen Wanderratten: Sie sind größer und kräftiger und leben in der Regel außerhalb von Gebäuden in ihren Erdbauten.
Geruch
Sollten Sie einen starken Ammoniakgeruch in Ihrem Haus bemerken, ist das ein Zeichen für die Meldepflicht einer Rattenplage. Ratten produzieren durch ihren Kot und Urin einen beißenden Geruch, den sie durch ihre Körperdrüsen ausscheiden.
In welchen Bereichen sind Ratten außerdem meldepflichtig?
Es besteht eine allgemeine Meldepflicht für Ratten in der Wohnung oder im Garten. Darüber hinaus gilt das aber auch für andere Lebensbereiche:
Meldepflicht von Ratten in öffentlichen Räumen
Ratten müssen Sie dem Gesundheitsamt melden, auch wenn Sie diese nicht auf Ihrem privaten Grundstück sehen. Anzeichen von einem Befall im öffentlichen Raum in Form von Kot oder Bauten müssen Sie ebenfalls bei den zuständigen Behörden kommunizieren.
Meldepflicht von Ratten in der Gastronomie
Rattenbefälle in der Gastronomie sind ein kritisches Thema. Hier können Bakterien und Krankheiten besonders schnell eingeschleppt werden, da Ratten gerne an offenstehenden Lebensmitteln und anderen Waren knabbern. Selbstverständlich sind auch in Restaurants und Cafés Haus- und Wanderratten meldepflichtig, da sie die Gesundheit der Gäste massiv gefährden. Die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes muss darüber schnellstens informiert werden, um eine potenzielle Kontaminierung der Lebensmittel zu prüfen.
Es sollte auch im Interesse eines jeden Gastronomen sein, sich zügig um die Beseitigung von Ratten zu kümmern. Sie vermehren sich nämlich äußerst schnell und brauchen nur circa drei Wochen, um ihren Nachwuchs auf die Welt zu bringen: Pro Wurf gibt es sieben bis acht neue Ratten. Außerdem ist es ratsam, unmittelbar einen professionellen Schädlingsbekämpfer einzuschalten, um Reputationsprobleme bei Kunden zu vermeiden. Gäste könnten bei einem starken Rattenbefall von einem erneuten Besuch abgeschreckt werden, da sie fälschlicherweise auf mangelnde Hygiene im gastronomischen Betrieb schließen. Je stärker der Rattenbefall ist, desto zeitintensiver ist auch die Bereinigung: Das kann im schlimmsten Fall zu wirtschaftlichen Verlusten führen, da der Betrieb für diese Dauer geschlossen werden muss.