Das Ende der BUD: Was Sie jetzt zur Dauerbeköderung wissen müssen
Durch geänderte Zulassungsbestimmungen im Rahmen der Biozidverordnung ist der präventive Einsatz von Giftködern seit dem 01. Juli 2026 nicht mehr zulässig. Für viele Betriebe bedeutet das, ihre bisherigen Präventionskonzepte jetzt schrittweise anzupassen. Wer diesen Wechsel frühzeitig angeht, bleibt bei künftigen Audits entspannt und auf der sicheren Seite.
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